Wir, die BGfD Bayreuther Gesellschaft für Datenschutz mbH, möchten Sie auf unserem Portal über die wichtigsten Neuerungen, die durch die Datenschutz-Grundverordnung der EU vom 27. April 2016 (kurz: DSGVO) und das neugefasste Bundesdatenschutzgesetz (kurz: BDSG 2018) auf Sie und Ihr Unternehmen zukommen, informieren. Die Verordnung rückt das Thema Datenschutz für Unternehmen in ganz Deutschland wieder in den Fokus. So stellt sich auch für viele Unternehmer in Bayreuth und Umgebung gerade die Frage, ob es sinnvoll ist einen (externen) Datenschutzbeauftragten zu bestellen bzw. ob man hierzu sogar verpflichtet ist.
Die Intention der Datenschutz-Grundverordnung ist die Vereinheitlichung des Datenschutzrechts innerhalb Europas. Dem Einzelnen soll so mehr Kontrolle über seine personenbezogenen Daten (Art. 4 DSGVO) verschafft werden. Dies geht jedoch notwendigerweise mit gesteigerten Anforderungen für Unternehmen einher.
Anders als EU-Richtlinien, die durch den nationalen Gesetzgeber umgesetzt werden müssen, sind EU-Verordnungen unmittelbar anwendbar. Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, die Ihren Sitz in der EU haben wie ein nationales Gesetz. Ebenso jedoch für außereuropäische Unternehmen, sofern Sie eine Niederlassung in der EU unterhalten oder personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Demnach ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die DSGVO auch auf Ihr Unternehmen Auswirkungen hat.
Um nicht Gefahr zu laufen wichtige Neuerungen zu verpassen und so ggf. mit hohen Bußgeldern belegt zu werden finden Sie auf den folgenden Seiten alles wichtige zum Thema Datenschutz, (externer) Datenschutzbeauftragter und den Neuerungen durch die DSGVO für Ihr Unternehmen in Bayreuth und Umgebung.