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Abmahnrisiko durch die DSGVO 

Die Möglichkeit einer Abmahnung, etwa wegen fehlerhafter Datenschutzerklärungen auf firmeneigenen Internetseiten, besteht zwar bereits. Durch die DSGVO werden derartige Verstöße jedoch wesentlich leichter erkennbar und sind mit deutlich erhöhten Bußgeldern bewehrt.  

Gleichwohl lässt sich diese Gefahr leicht eindämmen, indem Sie rechtzeitig die erforderlichen Vorkehrungen treffen, insbesondere im Hinblick auf den Internetauftritt Ihres Unternehmens. 

Bereits jetzt müssen datenverarbeitende Stellen über ihre Identität, den Zweck der Datenverarbeitung und über sämtliche Empfänger der Daten aufklären. Sollten personenbezogene Daten online erhoben werden, muss der Nutzer zusätzlich über die Art und den Umfang der Verarbeitung unterrichtet werden. 

Gängige Praxis hierbei ist es sich mit wenig Aufwand einen zum Teil leicht individualisierten Mustertext aus dem Internet für die eigene Unternehmenswebsite zu besorgen. Das dürfte jedoch in Zukunft unter Beachtung der strengeren Anforderungen der DSGVO nicht mehr ausreichend und liefert ein Einfallstor für Abmahnungen durch Konkurrenten. 

Der neu geregelte Art. 13 DSGVO führt auf, welche Informationen dem Betroffenen explizit zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies geht weiter über das nach bisher national geltendem Datenschutzrecht hinaus. 

Problematisch an der Neuregelung, dass sie zwischen "Pflichtinformationen" und "weiteren Informationen" differenziert. Letztere müssen dem Betroffenen nicht immer mitgeteilt werden, sondern lediglich dann, wenn sie "notwendig sind, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten". 

Der hierdurch entstehende großzügige Interpretationsspielraum lässt in absehbarer Zeit leider keine Rechtssicherheit erwarten. Somit ist es erforderlich hier genau aufzupassen, welche Informationen man dem Betroffenen mitteilt. Zudem ist durch die DSGVO die Pflicht zur Nennung der Rechtsgrundlage für die jeweilige Datenverarbeitung hinzugekommen. Diese muss bei jedem Datenverarbeitungsprozess angegeben werden. 



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