Obwohl die DSGVO bereits Anfang 2016 beschlossen worden ist wird ihr auch heute noch nicht die Ihrer Bedeutung gerecht werdende Aufmerksamkeit geschenkt. Zahlreiche Unternehmen, vermutlich auch in Bayreuth und Oberfranken, haben sich noch nicht ausreichend auf die anstehenden Änderungen vorbereitet.
Sofern Sie jetzt erst Kenntnis von den neuen Anforderungen an den Datenschutz in Ihrem Unternehmen erlangt haben, gilt es vor allem eine Regel zu befolgen:
Auch wenn Sie mit der Vorbereitung und Umsetzung der Neuregelungen der DSGVO in Verzug geraten sind, sollten Sie es auf jeden Fall vermeiden...
Datenschutz ist ein vielschichtiges und sensibles Themengebiet in jedem Unternehmen, das Fingerspitzengefühl erfordert.
Viele der Grundprinzipien, denen die DSGVO folgt, sind im Großen und Ganzen nicht wesentlich anders als die Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG). Diese wurden bereits mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG a.F.) durch den deutschen Gesetzgeber umgesetzt.
Dennoch ist es unumgänglich die eigene Datenschutzpraxis zu überprüfen und ggf. an die neuen Anforderungen anzupassen und weiterzuentwickeln.
Unternehmen, die Verantwortlicher i.S.d. DSGVO sind, ist zu empfehlen, rechtzeitig die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen zu schaffen, um mögliche Auskunftsersuchen zeitnah und vollumfänglich beantworten zu können.
Hierbei gibt es keine pauschale Musterlösung, da jedes Unternehmen aufgrund seines Betätigungsfeldes unterschiedliche Datenverarbeitungsvorgänge durchführt. Daher ist es sinnvoll, sich Unterstützung, durch externes „Know-How“, sowie durch ein auf die eigenen Bedürfnisse individuell abgestimmtes Datenschutzkonzept, zu sichern.
Wir entwickeln gerne mit Ihnen für Ihr Unternehmen passende und auf Ihre individuellen Anforderungen punktgenau abgestimmte Lösungen in datenschutzrechtlichen Fragen.